Österreichische Weine


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Weinwissen

Die gesundheitliche Aspekte des Weingenusses

Ob Wein als das älteste und beliebtesten Genussmittel der Menschheit sich positiv oder negativ auf Leib und Seele Auswirkt, hängt entscheidend von seiner Qualität, der getrunkenen Menge und dem richtigen Zeitpunkt ab.

Gerade die moderne Weinforschung hat, was viele wein-
feindliche Sektierer nicht wahrhaben wollen, eindeutig bewiesen, dass Wein nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Lebensqualität deutlich verbessern kann.
Dies gilt ganz besonders für den älteren Menschen, für den Wein zu einer echten Medizin wird, deren mild anregende Wirkung ihm gleichzeitig auch die notwendigen menschlichen Kontakte erleichtert.
Das richtige Mass für den Wein zu finden setzt aber – wie in allen Bereichen des Lebens – selbstkritisches Denken und Fühlen voraus.
Erst dann kann man die Freuden, die guter Wein zu spenden Vermag, auch ohne Risiko geniessen!


Prof. Dr. Ludwig Prokop
Seite: Wein + Gesundheit...


Der Wein und das Herz

In Frankreich sterben vergleichsweise weit weniger Menschen an Herzinfarkt als in den USA.
Dieses Faktum konnte man sich anfänglich nicht erklären, da doch die Amerikaner als weitaus gesundheitsbewusster gelten als die Bewohner des Mutterlandes guten Essens – Frankreich. Nun hat man die Ursache des – mittlerweile „Französisches Paradoxen“ genannten – Phänomens gefunden:
Der Weinkonsum der Franzosen ist schuld!

Warum? Hauptursache für einen Herzinfarkt ist die mangelnde Versorgung des Herzmuskels mit sauerstofffreichem Blut infolge einer Verengung der zum Herz führenden Arterien. Diese Verengungen werden durch eine Ablagerung („Verkalkung“) von Chloresterin (ein Blutfett) in der Blutbahn hervorgerufen, wobei sich noch zusätzlich Blutgerinnsel in diesen Engstellen anlagern können –ein richtiger Pfropfen ensteht.
Rotwein kann dem in mehrfacher Weise erfolgreich entgegenwirken: Die Gerbstoffe des Weines verhindern die Oxidation von Chloresterin (genauso wie z.B. Vitamin B), wodurch die Gefahr der Anlagerung an die Innenwand des Blutgefässes minimiert wird. Darüber hinaus verhindern die Gerbstoffe zusammen mit dem Alkohol die Bildung von Blutgerinnseln und können sogar eine gewisse Dehnung der Blutgefässe bewirken.

Sturm, Staubiger, Heuriger

Als Sturm wird noch in Gärung befindlicher Neuer Wein bezeichnet. Anders als der je nach Region meist sehr beliebte Süßmost handelt es sich hierbei bereits um ein mehr oder weniger stark alkoholisches Getränk. Sturm kommt nur für kurze Zeit und in offenen, meist mit einer Folie lose verschlossenen Flaschen in den Handel. Wenn die Gärung langsam endet, wird der entstandene ungefilterte Wein als „Staubiger“ (..Wein) bezeichnet.
Der Jungwein wird traditionell zu Martini
(am 11. November) „getauft“ und damit zum „Heurigen“, der von Gesetzes wegen noch bis zum 31. Dezember des Folgejahres so bezeichnet werden darf; danach wird er zwingend zum „Alten“. In der Steiermark ist für solchen Jungwein auch das Wort Junker gebräuchlich und ist als Bezeichnung Steirischer Junker geschützt.
Heuriger bezeichnet in Österreich neben dem genannten Wein auch die Buschenschank, die ihn vertreibt. Diese Bedeutung des Wortes, das ursprünglich die Selbstvermarktung des Jungweins durch den Winzer ausdrückte, ist allerdings nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder Gastronomiebetrieb „
Heuriger“ nennen kann.

Alles was Recht ist

Die Basis des österreichischen Weingesetzes ist das europäische Weinrecht. Österreich hat sich aber seine strikten Eigenheiten bewahrt. Die tragenden Säulen des österreichischen Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkung, die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.
Unterschieden wird generell zwischen drei
Qualitätsstufen: Tafelwein, Qualitätswein und Prädikatswein. Für die Einreihung in die verschiedenen Kategorien ist der Zuckergehalt des Mostes entscheidend, ausgedrückt in Klosterneuburger Mostwaage (KMW). Wichtige Angaben auf dem Etikett sind Herkunft, Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe, Alkoholgehalt, Hinweis auf Zuckergehalt, staatliche Prüfnummer, der Produzent oder Abfüller.
Kontrollierte Herkunft und Hektarertragsbeschränkung: In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 6.750 Liter Wein pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Tafelwein deklassiert werden. Tafelwein darf nur ohne nähere Herkunftsbezeichnung, ohne Sortenangabe und auch ohne Jahrgangsbezeichnung verkauft werden.
Österreichischer Qualitätswein und österreichischer Prädikatswein sind staatlich doppelt geprüft – weinchemische Analyse und Beurteilung durch ein Verkostergremium. Die staatliche Prüfnummer am Etikett und die rot-weiß-rote Banderole dokumentieren dieses aufwendige Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.


Reservation: +41 79 426 18 37 | info@austriaweine.ch

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